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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13   

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LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13 (https://dejure.org/2013,47062)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.11.2013 - 5 Sa 205/13 (https://dejure.org/2013,47062)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. November 2013 - 5 Sa 205/13 (https://dejure.org/2013,47062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung des Arbeitsvertrages einer Lehrerin an einer Ganztagsschule in Angebotsform bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitgebers zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs für freiwillige Arbeitsgemeinschaften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages einer Lehrerin an einer Ganztagsschule in Angebotsform bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitgebers zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs für freiwillige Arbeitsgemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei dauerhaften Schulangeboten müssen dauerhafte Lehrer-Stellen angeboten werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (vgl. BAG 17.03.2010 -7 AZR 640/08 - Rn. 12, BAGE 133, 319; 20.02.2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 m.w.N.).

    Die Prognose ist ein Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 - a. a. O.).

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 13, a. a. O.; 05.06.2002 - 7 AZR 241/01 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 101, 262).

    Wird die Befristung auf einen zusätzlichen Arbeitsbedarf im Bereich von Daueraufgaben gestützt, muss er darlegen, aufgrund welcher Umstände bei Abschluss des befristeten Vertrages davon auszugehen war, dass künftig nach Ablauf der mit dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer vereinbarten Vertragslaufzeit das zu erwartende Arbeitspensum mit dem vorhandenen Stammpersonal würde erledigt werden können (BAG 11.09.2013, a. a. O.; 17.03.2010, a. a. O.).

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    Denn Voraussetzung für diesen Sachgrund ist, dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht (vgl. BAG 11.09.2013 - 7 AZR 107/12 - Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Auflage 2012 (APS - Backhaus) § 14 TzBfG, Rn. 82 ff., 50 ff.).

    Wird die Befristung auf einen zusätzlichen Arbeitsbedarf im Bereich von Daueraufgaben gestützt, muss er darlegen, aufgrund welcher Umstände bei Abschluss des befristeten Vertrages davon auszugehen war, dass künftig nach Ablauf der mit dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer vereinbarten Vertragslaufzeit das zu erwartende Arbeitspensum mit dem vorhandenen Stammpersonal würde erledigt werden können (BAG 11.09.2013, a. a. O.; 17.03.2010, a. a. O.).

    Denn sie gehört zum "unternehmerischen Risiko" des Arbeitgebers, dass er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages auf die Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG 11.09.2013, a. a. O.; 09.03.2011 EzA § 14 TzBfG Nr. 76; LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2013, a. a. O.).

  • BAG, 11.02.2004 - 7 AZR 362/03

    Befristeter Arbeitsvertrag bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG ist von der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens oder einer Behörde zu unterscheiden (BAG 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 a der Gründe BAGE 109, 339).

    Wird die Befristung auf die nur vorübergehende Übertragung oder Wahrnehmung einer sozialstaatlichen (Dauer-)Aufgabe gestützt, vermag dies für sich gesehen sie nicht zu rechtfertigen (vgl. BAG 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 109, 339).

    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (vgl. hierzu - noch Sachverhalte vor Inkrafttreten des TzBfG betreffend - BAG 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, a.a.O.; 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 - zu A II 2 der Gründe; 22.03.2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 94, 13= [in Abgrenzung zu Befristungen im Zusammenhang mit sog. MBSE-Maßnahmen, hierzu z.B. BAG 28.05.1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122]).

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (vgl. BAG 17.03.2010 -7 AZR 640/08 - Rn. 12, BAGE 133, 319; 20.02.2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 m.w.N.).

    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG 20.02.2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12, m. w. N.).

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 13, a. a. O.; 05.06.2002 - 7 AZR 241/01 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 101, 262).
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (vgl. für eine Zweckbefristung BAG 15.05.1012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 31).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (vgl. hierzu - noch Sachverhalte vor Inkrafttreten des TzBfG betreffend - BAG 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, a.a.O.; 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 - zu A II 2 der Gründe; 22.03.2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 94, 13= [in Abgrenzung zu Befristungen im Zusammenhang mit sog. MBSE-Maßnahmen, hierzu z.B. BAG 28.05.1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122]).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (vgl. hierzu - noch Sachverhalte vor Inkrafttreten des TzBfG betreffend - BAG 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, a.a.O.; 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 - zu A II 2 der Gründe; 22.03.2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 94, 13= [in Abgrenzung zu Befristungen im Zusammenhang mit sog. MBSE-Maßnahmen, hierzu z.B. BAG 28.05.1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122]).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 581/84

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Rahmen von "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (vgl. hierzu - noch Sachverhalte vor Inkrafttreten des TzBfG betreffend - BAG 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, a.a.O.; 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 - zu A II 2 der Gründe; 22.03.2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 94, 13= [in Abgrenzung zu Befristungen im Zusammenhang mit sog. MBSE-Maßnahmen, hierzu z.B. BAG 28.05.1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 9 Sa 223/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis - vorübergehender betrieblicher Bedarf - Prognose

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
    Nach § 5 Nr. 1 a dieser Rahmenvereinbarung steht der Anwendung einer Regelung nationalen Rechts, die den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs gestattet, entgegen, wenn der Bedarf nicht nur zeitweilig, sondern ständig und auf Dauer besteht (vgl. BAG 17.03.2010 EzA § 14 TzBfG Nr. 63; EuGH 23.03.2009 - C - 378/07 - C - 380/07; s. a. LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2013, 9 Sa 223/12).
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